Um einen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen, benötigen Sie immer ein ausgefülltes und von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll.
Nach Eintritt eines Schadenfalls hat der Vermieter den Schaden unverzüglich innerhalb einer Woche der Versicherung anzuzeigen.
Deutschland
Geben Sie unbedingt die Versichertenscheinnummer auf Ihrer grünen Versicherungskarte an, wenn Sie den Schaden bei der Versicherung melden.
Alle Rufnummern finden Sie untenstehend:
Schäden zum Schutzbrief (z.B. Pannen im Ausland) unter der Telefonnummer +49 (0) 611 167 505 16
Alle übrigen Schäden unter der Telefonnummer +49 (0) 611 167 505 04
Neuseeland & Australien
Im Falle eines Schadens kontaktieren Sie den Kundenservice in Australien oder Neuseeland.
Sie benötigen:
- Ein ausgefülltes Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben
- Fotos vom Schaden
- Einen Kostenvoranschlag für Reparaturen (unter Umständen wird ein zweiter Kostenvoranschlag benoetigt)